Rechtsanwalt
Stefan Sünwoldt
Ihr Strafverteidiger und
Verwaltungsjurist
mit
Schwerpunkt "Corona-Mandate"
Willkommen!
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Verfolgt die Justiz Sie wegen "Corona-Verfehlungen"?
Benötigen Sie einen Strafverteidiger?
Dann sind Sie bei mir richtig!
Lassen Sie uns herausfinden, ob ich etwas für Sie tun kann!
Über mich
und meine Arbeit
als Strafverteidiger
Ich war lange Jahre als Volljurist in der öffentlichen Verwaltung - der Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt - tätig,
war dort zuletzt stellvertretender Leiter Organisation, Personal und Liegenschaften in der Betriebsleitung des
Landesforstbetriebes und leitete nachfolgend als hauptamtlicher Bürgermeister sechs Jahre eine Kommunalverwaltung
in Schleswig-Holstein (Stadtverwaltung Kaltenkirchen).
Angesichts der auch für Juristen sehr herausfordernden "Corona-Zeit" (seit März 2020) habe ich mich entschieden,
mit jungen 62 Jahren erstmals Rechtsanwalt zu werden.
Da leider die meisten Anwälte die sogenannten "Corona-Mandate" wegen deren Nähe zum ambivalenten politischen
Geschehen scheuen, bleiben zu viele Bürger in diesen Zusammenhängen schutzlos.
Bereits als Bürgermeister verstand ich mich stets als Dienstleister der mir anvertrauten Menschen.
Hiernach kam es nicht von ungefähr, dass mein Schwerpunkt bis auf Weiteres auf der juristischen Begleitung von
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren mit "Corona-Bezug" liegt.
Die Verfahren der Justiz in diesem Bereich werden zur Zeit tendenziell mehr statt weniger.
Es bleibt also noch viel zu tun und immer aufs Neue Härten für betroffene Bürger abzuwehren.
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In der Sache steht das Ausstellen sogenannter unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB durch Ärzte -
Ausstellen von "Maskenattesten" - sowie das "Anstiften" dazu (§ 26 StGB) durch Attestinhaber und desweiteren der
Gebrauch davon durch Attestinhaber nach § 279 StGB bei diversen Gelegenheiten in Verbindung mit sogenannten
"Corona-Verordnungen" und deren Maskentragepflichten im Vordergrund.
Aufgrund des Gebrauchs der Atteste auf Demonstrationen kommt auch das Versammlungsrecht zur Anwendung.
Hier steht zudem das Spannungsverhältnis zwischen Bürgern und Polizei bei polizeilichen Maßnahmen in Rede.
Nicht zuletzt stellt die Frage der insbesondere strafrechtlichen Bewertung von Ton- und Filmaufnahmen eine Art
"Dauerbrenner" dar, welche die Justiz und den Strafverteidiger gleichermaßen beschäftigt.